Allgemeine Geschäftsbedingung

LeadersRoom - Julia Peter - Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von LeadersRoom – Julia M. Peter (nachfolgend „LeadersRoom“), insbesondere für:

–   Beratungsleistungen

–   betriebswirtschaftliche Begleitung

–   Führungskräfteentwicklung

–   Workshops

–   Supervisionen

–   individuelle Begleitprozesse

–   Nutzung von durch LeadersRoom zur Verfügung gestellten KI-gestützten Anwendungen (z. B. KI-Co-Trainer)

–   Nutzung von durch LeadersRoom intern eigens erstellten KI-Konfigurationen, Prompts, Leitfäden und Wissensdatenbanken.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Für Leistungen gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, LeadersRoom stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Angebote von LeadersRoom sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung, Annahme eines Angebots, Buchung einer Dienstleistung oder schriftliche Bestätigung durch LeadersRoom zustande.

(3) Umfang, Inhalte, Dauer und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) LeadersRoom ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Teilzahlungen zu verlangen.

(4) Bei mehrmonatiger Begleitung können individuelle Zahlungsvereinbarungen getroffen werden.

(5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

(6) Reduzierte Konditionen im Rahmen von Pilot- oder Testphasen gelten ausschließlich für den jeweils vereinbarten Zeitraum und begründen keinen Anspruch auf eine Fortführung zu denselben Konditionen.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Bei laufenden Begleit-, Beratungs- oder Abonnementleistungen gelten die individuell vereinbarten Kündigungsfristen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 Stornierung und Umbuchung

(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

(2) Sofern nicht individuell anders vereinbart, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

–   bis 28 Kalendertage vor Leistungsbeginn: kostenfrei

–   14 bis 27 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung

–   ab 13 Kalendertagen vor Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung

(3) Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig von einer Stornierung vollständig zu vergüten.

(4) Muss ein Termin durch LeadersRoom aus persönlichen Gründen(z. B. Krankheit) verschoben werden, wird dem Auftraggeber zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Eine hieraus entstehende Verschiebung berechtigt nicht zur Stornierung ohne die in Abs. (2) genannten Fristen.

§ 6 Leistungsdurchführung

(1) LeadersRoom erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie entsprechend der jeweiligen fachlichen Standards.

(2) Ein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher oder unternehmerischer Erfolg wird nicht geschuldet.

(3) LeadersRoom ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweisedigital, telefonisch, hybrid oder vor Ort zu erbringen, sofern dies dem ereinbarten Leistungsziel nicht entgegensteht.

§ 7 Änderungen und Absagen

(1) LeadersRoom behält sich vor, Termine, Inhalte, Referenten, Formate oder Abläufe aus sachlichem Grund anzupassen.

(2) Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder anderer nicht von LeadersRoom zu vertretender Umstände abgesagt werden, wird ein Ersatztermin angeboten.

(3) Ist die Durchführung dauerhaft unmöglich, werden bereits gezahlte und noch nicht verbrauchte Vergütungen erstattet.

(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsvorschriften.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig zurVerfügung.

(2) Verzögerungen, Mehraufwände und auch verfehlte Wirkung, die durch fehlendes Engagement und Verbindlichkeit entstehen, gehen nicht zu Lasten von LeadersRoom.

(3) Vereinbarte Termine sind durch den Auftraggeber organisatorisch sicherzustellen.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

(1) Sämtliche von LeadersRoom bereitgestellten Inhalte,Unterlagen, Konzepte, Arbeitsbücher, Präsentationen, Videos,Trainingsmaterialien, Modelle, Methoden, Prompts, KI-Konfigurationen und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt und stellen geistiges Eigentumvon LeadersRoom dar.

(2) Der Auftraggeber bzw. die jeweils teilnehmende Personerhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur eigenen, persönlichen Verwendung im Rahmen der vereinbarten Leistung.

(3) Eine unternehmensinterne Vervielfältigung,Weiterverwendung als internes Standardwerk oder Schulungsgrundlage ist nur nachvorheriger schriftlicher Absprache und ggf. gegen zusätzliche Vergütungmöglich.

(4) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung gegenüber Dritten ist ohne vorherigeschriftliche Zustimmung von LeadersRoom nicht gestattet.

(5) Dies gilt auch für Auszüge, digitale Kopien, Screenshots sowie für sämtliche Inhalte, Antworten und Ausgaben, die im Rahmen der Nutzung KI-gestützter Anwendungen von LeadersRoom generiert werden.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmender Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulichzu behandeln und keinesfalls an Dritte ohne ausdrückliche Gewährung weiterzugeben.

(2) Die Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 11 KI-gestützte Leistungen

(1) Im Rahmen der Zusammenarbeit kann LeadersRoom dem Auftraggeber bzw. teilnehmenden Personen Zugang zu KI-gestützten Anwendungen (nachfolgend „KI-Co-Trainer“) zur Verfügung stellen. Diese basieren auf von LeadersRoom entwickelten Inhalten, Prompts und Konfigurationen in Verbindung mit Sprachmodellen Dritter (z. B. OpenAI, Microsoft, Botpress oder vergleichbare Anbieter).

(2) Zugangsdaten, Zugangslinks oder Accounts zum KI-Co-Trainer sind personengebunden und nicht übertragbar. Eine Weitergabe an Dritte oder unternehmensinterne Mehrfachnutzung über die vereinbarte Anzahl an Lizenzen hinaus ist nicht gestattet.

(3) Der KI-Co-Trainer dient der Unterstützung, Reflexion und Vorbereitung im Führungsalltag. Er ersetzt keine professionelle rechtliche, steuerliche, medizinische, psychologische oder arbeitsrechtliche Beratung. Entscheidungen auf Basis der durch den KI-Co-Trainer bereitgestellten Inhalte trifft der Nutzer in eigener Verantwortung.

(4) LeadersRoom übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder inhaltliche Vollständigkeit der durch den KI-Co-Trainer generierten Ausgaben. Dies gilt insbesondere für KI-Anwendungen,die sich im Pilot- oder Testbetrieb befinden.

(5) Eingaben der Nutzer in den KI-Co-Trainer können zur Verarbeitung an die in Abs. (1) genannten Drittanbieter übermittelt werden. LeadersRoom wirkt darauf hin, dass diese Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt (z. B. durch Abschluss entsprechenderAuftragsverarbeitungsverträge mit den Drittanbietern). Sofern der Auftraggeber personenbezogene Daten Dritter (z. B. Mitarbeitender) im Rahmen der Nutzung verarbeitet, ist hierfür ggf. der Abschluss eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) zwischen LeadersRoom und dem Auftraggeber erforderlich.

(6) Nutzer werden darauf hingewiesen, dass es sich bei dem KI-Co-Trainer um eine KI-Anwendung handelt. Eine entsprechende Kennzeichnung erfolgt im jeweiligen Tool.

(7) Während etwaiger Pilot- oder Testphasen erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, in angemessenem Umfang (in der Regel max. 15 Minuten pro Monat) strukturiertes Feedback zur Nutzung und Anwendbarkeit des KI-Co-Trainers zu geben.

§ 12 Haftung

(1) LeadersRoom haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LeadersRoom nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden ausder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

(5) Für Inhalte und Ausgaben KI-gestützter Anwendungen gilt ergänzend § 11 dieser AGB.

§ 13 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

(2) Im Rahmen der Erbringung der Leistungen, insbesondere bei Nutzung KI-gestützter Anwendungen, können personenbezogene Daten an in § 11Abs. (1) genannte Drittanbieter übermittelt werden. Mit der Nutzung erklärtsich der Nutzer hiermit einverstanden.

(3) Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweilsaktuellen Datenschutzerklärung auf der Website.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Wolfenbüttel.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Wolfenbüttel, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.